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[1] Apricena, 1223. Januar.
Band III., Nr. 665, Seite 141-142
Kaiser Friedrich II. nimmt das Kloster Hirsau in seinen und des Reiches Schutz, bestätigt dessen sämtliche Besitzungen, Rechte und Freiheiten, und bestimmt, dass ein Untervogt nur mit Zustimmung des Klosters selbst über dieses bestellt werden dürfe.