Trefferliste (1 Datensatz)
[1] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (1188).
Band III., Nr. 724, Seite 208-209
Graf Egeno von Urach erlaubt allen seinen Dienstleuten und Angehörigen, sich selbst oder was ihnen von ihrem beweglichen und unbeweglichen Gute beliebt, an das Kloster Bebenhausen hinzugeben.