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[1] St. Gallen, 1228. März 29.
Band III., Nr. 738, Seite 223-225
Abt Konrad von St. Gallen lässt die zwischen ihm und dem Propst und Kapitel der unter seine Gerichtsbarkeit gehörigen Kirche in Faurndau obschwebenden Streitigkeiten durch eine von Abgeordneten an Ort und Stelle selbst vorgenommene Untersuchung entscheiden.