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[1] Esslingen, 1232. Oktober 26.
Band III., Nr. 820, Seite 316
König Heinrich VII. verspricht dem Abt und dem Konvent von Kreuzlingen, die ihm einen Teil des Geldes gegeben, um sie von Gnifting von Raderach zum Reich wiedereinzulösen, ihre Güter in Hirschlatt, Horgenzell und andern Orten oder die Vogtei darüber ohne ihre Einwilligung niemals zu veräußern.