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[1] Helfenstein und Salem, 1241. Februar 2–7.
Band IV., Nr. 966, Seite 12-13
Graf Ulrich von Helfenstein und sein gleichnamiger Sohn überlassen dem Kloster Salem den von ersterem zu seinem und seines verstorbenen, in Salem begrabenen Bruders, Gottfried von Sigmaringen, Seelenheile dem Kloster nutzungsweise auf zehn Jahre eingeräumten Hof in Ertingen nach dem ersten Jahre gegen ausgleichende Entschädigung als Eigentum.