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[1] Konstanz, 1250. Februar 16.
Band IV., Nr. 1148, Seite 214-215
Hermann von Raderach genannt Gnifting überlässt vor dem Eintritt in den geistlichen Stand um seines Seelenheiles willen mit Einwilligung seines Bruders Werner das Patronatrecht der Kirche in Jettenhausen an den Deutschen Orden.