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[1] Ohne Ortsangabe, 1250. Oktober 28.
Band IV., Nr. 1160, Seite 228-229
Propst Hermann und sein Konvent in Weißenau erhalten den ihnen von Eberhard Ruchelin von Arbon übertragenen Hof in Kemmerlang von dessen Lehenherrn Werner Gnifting von Raderach gegen fünf Mark Silber, die er ihnen schuldete, als freies Eigentum.