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[1] Krautheim, 1254. März 13.
Band V., Nr. 1290, Seite 55
Otto von Eberstein bezeugt, dass vor ihm sein Dienstmann Engelhard von Hohebach und dessen Söhne auf alle Ansprüche an die zwischen ihnen einer- und seinem Oheim Konrad dem Älteren [von Krautheim] und dem Kloster Gnadental andererseits strittigen Güter verzichtet haben.