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[1] Ohne Ortsangabe, 1258. Januar 13.
Band V., Nr. 1472, Seite 238-240
Graf Hartmann von Dillingen schenkt mit Einwilligung seines Sohnes, des Bischofs Hartmann von Augsburg, und seiner drei Töchter um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen sein ganzes, zum Teil genauer angegebenes Herrschafts-, Besitz- und Eigentumsrecht in Söflingen mit Ausnahme gewisser [...]