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[1] Anagni, 1259. Juni 3.
Band V., Nr. 1539, Seite 305
Papst Alexander IV. gestattet den Augustiner Eremiten, sämtlichen zu freier Verfügung stehenden Besitz, welcher den Freien, die sich in die Klöster des Ordens begeben und allda das Gelübde ablegen, sonst zugefallen wäre, Lehen ausgenommen, einzufordern, anzunehmen und für sich zu behalten.