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[1] Anagni, 1259. Juni 17.
Band V., Nr. 1544, Seite 307-308
Papst Alexander IV. gebietet dem Dekan zum hl. Germanus in Speyer, die von dem Kloster Herrenalb unrechtmäßiger Weise veräußerten Güter, ohne Rücksicht auf alle desshalb geschlossenen Verträge und selbst päpstliche Bestätigung, an das Kloster zurückzuziehen.