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[1] Ohne Ortsbestimmung, Ohne Zeitbestimmung. (Um 1260).
Band V., Nr. 1565, Seite 323-324
Ein längst herrschender Streit zwischen den Plebanen von Emeringen und Erbstetten über den Zehnten auf einem Berge bei Wilzingen wird durch schiedsgerichtlichen Spruch des Dekans von Hayingen auf die eidliche Aussage von Zeugen zu Gunsten des ersteren entschieden.