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[1] Eberstein, 1261. November 23.
Band VI., Nr. 1635, Seite 26-27
Graf Otto von Eberstein beurkundet, dass weiland der edle Konrad von Straubenhardt im Verein mit seinem Sohne Berthold seine Güter in Weiler und einen Zehentanteil in Sprantal mit seiner eigenen lehensherrlichen Bewilligung dem Kloster Herrenalb zu Eigentum übergeben habe.