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[1] Ohne Ortsangabe, 1262. Januar 613.
Band VI., Nr. 1645, Seite 45 Die Ratsherren und die Gemeinde der Stadt Tübingen nehmen mit Genehmigung ihrer Herren die Brüder vom Orden des Hl. Augustin in ihre Mauern zum Bau eines Bethauses und klösterlicher Räume auf, erklären den Ort frei von aller Zivilgerichtsbarkeit und Steuer und versichern Personen und Sachen ihres Schutzes. |