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[1] Viterbo, 1262. Februar 18.
Band VI., Nr. 1648, Seite 47
Papst Urban IV. befreit die Kirchen, Häuser und Besitzungen des Ordens der Kirche zum Hl. Grabe in Jerusalem von allen Abgaben, welche nicht durch besondere, des gegenwärtigen Gebotes ausdrücklich erwähnende päpstliche Verordnungen auf dieselben gelegt werden.