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[1] Winterstetten, 1263. Mai.
Band VI., Nr. 1712, Seite 114
Die Schenken Heinrich, Konrad und Hermann von Winterstetten vergaben ihre seither an Rieher von Steinhausen zu Lehen verliehene, ihnen aber nunmehr aufgesagte Mühle zu Horb zu ihrem und ihrer Nachkommen Seelenheil der Propstei Schussenried als Eigentum.