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[1] Winterstetten, 1263. Mai.
Band VI., Nr. 1712, Seite 114 Die Schenken Heinrich, Konrad und Hermann von Winterstetten vergaben ihre seither an Rieher von Steinhausen zu Lehen verliehene, ihnen aber nunmehr aufgesagte Mühle zu Horb zu ihrem und ihrer Nachkommen Seelenheil der Propstei Schussenried als Eigentum. |