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[1] Ohne Ortsangabe, 1263. Juli 25.
Band VI., Nr. 1724, Seite 125
Priorin und Konvent der Schwestern in Kirchberg verpflichten sich gegen den Weber Hildebold und seine Gattin Gertrud in Haigerloch, von dem Ertrag der mit ihrer Hilfe angekauften Güter in Seebronn ihnen und ihren Kindern einen bestimmten Anteil jährlich zu entrichten.