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[1] Ohne Ortsangabe, 1263. Oktober 17.
Band VI., Nr. 1731, Seite 131-132
Abt, Dekan, Propst und Kapitel von Reichenau gestatten der Priorin und dem Konvente des Klosters Kirchberg, Güter ihres Klosters bis zu einem gewissen Wertbetrag der Einkünfte gegen einen nach gewissen Abstufungen aufsteigenden jährlichen Wachszins zu erwerben.