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[1] Weißenau, 1265. Februar 14.
Band VI., Nr. 1790, Seite 181-182
Der Kämmerer Heinrich von Biegenburg überträgt die ihm erblich angefallenen, mit Namen aufgezählten Eigenleute, welche auf den, durch das Konstanzer Kapitel an das Kloster Weißenau verkauften Besitzungen in Schwarzenbach eingesessen sind, mit ihrer ganzen Nachkommenschaft demselben Kloster.