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[1] Ohne Ortsangabe, 1265. Juli 15.
Band VI., Nr. 1826, Seite 221
Abt Ulrich und Konvent von Lorch beurkunden, dass Siegfried von Göggingen seine Güter daselbst an sie übertragen, von ihnen aber gegen einen jährlichen Zins für sich und seine Erben zurückerhalten habe.