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[1] Munderkingen, 1266.
Band VI., Nr. 1854, Seite 248-249
Ritter Johann von Emeringen sagt seine bisher von Seiten der Herren von Emerkingen zu Lehen getragenen, nun aber von ihm an seinen Bruder Philipp verkauften Güter in Emeringen den Lehensherren zum Zweck der Belehnung seines Bruders, welche vollzogen wird, auf.