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[1] Rottweil, 1268.
Band VI., Nr. 1968, Seite 361
Die Edlen Wernher und Albert von Zimmern überlassen ihren Hof in Horgenzimmern, ein Lehen von dem Abte zu Reichenau, nach Auflassung desselben an den Abt um ihres, ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheils willen mit vollem Eigentumsrechte an das Kloster Kirchberg.