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[1] Ohne Ortsangabe, 1269. Ohne Tagesangabe.
Band VII., Nr. 2039, Seite 3-4
Graf Otto von Eberstein spricht der Witwe Konrads, des Sohnes Schurbrands, Bürgers zu Gernsbach und ihren Erben in Ausführung der Bestimmung einer Urkunde (vom Jahr 1266) über einen Gültverkauf Konrads an das Kloster Herrenalb gewisse Besitztümer am Igelbach ab und weist diese genanntem Kloster auf Grund des gemeinen Rechtes zu.