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[1] Horb, 1269. März 12.
Band VII., Nr. 2056, Seite 18
Die Brüder Burkhard, Rektor der Kirche in Tumlingen, und Dietrich, Bürger von Horb, sowie ihre Schwestern Bertha und Judenta mit deren Ehemännern räumen ihrem Bruder dem Magister Eberhard von Horb, Kanoniker der St. Johanneskirche in Konstanz, das freie Verfügungsrecht über die allein oder in Gemeinschaft mit ihnen besessenen Güter ein.