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[1] Ohne Ortsangabe, 1274. Februar 4.
Band VII., Nr. 2389, Seite 276-277
Otte an dem Stege, Bürger zu Ulm, stiftet um seines Seelenheils willen unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung für sich und seine Frau Hedwig an das Deutsche Haus daselbst Geld- und Hühnergülten im Wert von 10 Pfund 2 Schilling aus verschiedenen Hofstätten allda zum Zweck eines Seelgerätes.