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[1] Löwenstein, 1287. November 11.
Band IX., Nr. 3677, Seite 164
König Rudolf belehnt seinen natürlichen Sohn Albrecht, Grafen von Löwenstein, von neuem mit der Grafschaft Löwenstein, mit dem Zehnten zu Heilbronn und allem übrigen Zugehör und gibt der Stadt Löwenstein alle Freiheiten, welche seine Vorfahren der Stadt Weinsberg verliehen haben und er und seine Nachfolger noch verleihen werden.