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[1] Ohne Ortsangabe, 1289. August.
Band IX., Nr. 3881, Seite 294
Ritter Gerhard von Ubstadt (V̊bestat) verzichtet öffentlich im Einvernehmen mit seiner Frau und seinen Kindern auf jegliche Ansprüche an sämtlichen Gütern des Heinrich genannt Munge in Dorf und Mark Oberacker, und erkennt die Überlassung (venditionem et comportationem) [...]