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[1] Ohne Ortsangabe, 1222.
Band III., Nr. 651, Seite 127
Bischof Konrad von Konstanz überträgt das ihm zuständige Vogtrecht über das Gut Holbeinesbach, womit früher die Herrn von Lupfen belehnt gewesen, dem die Erbauung eines Klosters (Rottenmünster) auf demselben beabsichtigenden Abt von Salem.